Schutzausrüstung
Staatssekretärin Bärbl Mielich erklärte, dass das Land eine gute Basis geschaffen habe und alle Pflegeeinrichtungen mit ausreichend Schutzausrüstung ausgestattet wurden.
Heimleiter Thomas Schellinger-Pusler stimmte Staatssekretärin Mielich mit Blick auf Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zu, machte aber auch darauf aufmerksam, dass dies in anderen Verbundeinrichtungen des Evangelischen Stift Freiburg – beispielsweise in Hornberg und Stockach – die Verteilung nicht annähernd so gut geklappt habe. Durch Eigeninitiative und die Zusammenarbeit im Verbund konnte dies glücklicherweise aufgefangen werden.
Sabine Wölfle ergänzte als Abgeordnete und pflegepolitische Sprecherin der SPD, dass die Träger ihrer Erfahrung nach Schutzmaterialien eigenständig beschaffen mussten.
Die Einbeziehung der Träger
Die SPD-Abgeordnete ergänzte zudem, dass es keine koordinierten Gespräche mit den Trägern gab, bei denen diese ihre Erfahrungen hätte austauschen können. Ein solcher Austausch hätte auch die Bestellung und Verteilung von Schutzausrüstung verbessert, so Frau Wölfle in ihrer Erklärung. Sie betonte, dass es nun wichtig ist, aus diesen Erfahrungen die richtigen Lehren zu ziehen und sich für die Zukunft gut aufzustellen.
Staatssekretärin Mielich hielt dagegen, dass die Träger in der Task Force „Langzeitpflege“ des Landes über ihre Spitzenverbände eingebunden wurden.
Der Zeitpunkt der Lockerungen
Auf das Thema der Lockerungen im Pflegebereich angesprochen, erklärte Staatssekretärin Mielich, dass die psychische Gesundheit gerade bei älteren Menschen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, fragil sei. Deshalb sollten Besuche durch die Angehörigen nun wieder möglich und persönliche Kontakte auch außerhalb der Einrichtung wieder – wenn auch weiterhin mit Einschränkungen – möglich sein. Dabei betonte Bärbl Mielich, dass die Entscheidung der Lockerungen nicht im luftleeren Raum getroffen worden sei, sondern mit den Spitzenverbände der Pflegebranche abgestimmt wurde.
Während sich alle Beteiligten einig waren, dass die Corona-Einschränkungen im Pflegebereich langfristig gelockert werden müssen, teilten nicht alle Seiten die gleiche Einschätzung zum zeitlichen Rahmen sowie der Begründung: Von Trägerseite stellte Heimleiter Thomas Schellinger-Pusler klar, dass man in den Einrichtungen nicht grundsätzlich von Vereinsamung sprechen kann. „Während der ganzen Pandemie fand durch viele Aktionen ein Austausch mit dem Gemeinwesen statt, ich habe den Eindruck, dass wir das gut hinbekommen haben!“, so der Heimleiter aus Gundelfingen.
Abgeordnete Sabine Wölfle ergänzte: „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass in allen Einrichtungen hoch motivierte Menschen arbeiten, die sich der schwierigen Situation bewusst waren und hoch verantwortungsvoll arbeiten!“
Die Rechtssicherheit für die Träger
Sabine Wölfle stellte die Frage in den Raum, wie die rechtliche Situation für die Träger aussieht. „Sollte das Coronavirus tatsächlich durch einen Angehörigen eingeschleppt werden und ein anderer Angehöriger wäre der Meinung, die Schutzmaßnahmen waren unzureichend, stellt sich für mich die Frage, wer in diesem Fall haftet“, so die Landtagsabgeordnete. „Wir brauchen hier auch eine gewisse Rechtssicherheit, denn wir sprechen von Menschen, die zur Hochrisikogruppe gehören!“
Vorstand Carsten Jacknau bestätigte diese Befürchtungen und ergänzte: „Das spricht uns aus dem Herzen und war auch eine der Fragen, die uns natürlich umtreibt.“ Weiter fragte der Vorstand des Evangelischen Stift Freiburg Frau Staatssekretärin Mielich, ob sich das Ministerium mit Haftungsfragen für die Träger auseinandergesetzt hat. Besonders die Frage, wer zur Verantwortung gezogen wird, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen kann oder will und der Träger – entsprechend dem Willen der Verordnung – diese Person nicht unter Quarantäne stellen kann, sieht Vorstand Jacknau als juristisch brisant an.
Staatssekretärin Bärbl Mielich verstand die Problematik und versprach, die Frage im Ministerium zu thematisieren.