Gesundheitliche Versorgungsplanungn für die letzte Lebensphase GVP nach § 132g SGB V

Wir bieten an, unsere BewohnerInnen bei den Gedanken die letzte Lebensphase betreffend, zu begleiten. Dies kann zu Beginn des Einzugs oder bei Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes erfolgen. Die Leistung setzt Freiwilligkeit voraus.

Ziele der Gesprächsbegleitung:

  • Erkennen der individuellen Wertvorstellung und Wünsche
  • Vorausplanung künftiger medizinscher Entscheidungen sowie die Vorgehweise m Notfall
  • Vorausplanung für den Fall einer dauerhaften Einwilligungsunfähigkeit
  • Verpflichtende Dokumentation der Behandlungswünsche für den pflegerischen, medizinischen und spirituellen Bereich
  • Handlungssicherheit für alle Beteiligten
  • interdisziplinäre Kommunikation
  • Vermeidung von Unter-bzw. Überversorgung
  • Respektieren und mögliches Umsetzen des persönlichen Willens am Lebensende

Die GVP ermöglicht den Bewohner*innen in einem geschützten Rahmen über ihre Vorstellungen, Wünsche, Bedürfnisse und Ängste in ihrer letzten Lebensphase zu sprechen. Gemeinsam wird schriftlich festgehalten, was für die letzte Lebensphase wichtig ist.


Dies geschieht in einem begleiteten Gesprächsprozess durch die qualifizierte GVP Beraterin.


Für die individuelle Beratung nehmen wir uns Zeit. Sie findet in einem oder mehreren aufeinander aufbauenden Beratungsgesprächen statt.


Das Gesprächsangebot ist nicht verpflichtend, es kann zu jeder Zeit abgebrochen und wieder aufgenommen werden.


Die Finanzierung erfolgt über die gesetzliche Krankenkasse und ist bereits abgegolten, das bedeutet, es entstehen keine Kosten.

Auf Wunsch der Bewohner*innen können an diesem Gesprächsprozess Angehörige, Zugehörige gesetzliche Betreuer, Hausarzt bzw. Hausärztin oder andere Personen nach Wahl teilnehmen.

Mögliche Beratungsthemen

- Welche Hoffnungen, Vorstellungen, Ängste und Wünsche habe ich? - Was ist für mich wichtig in der letzten Lebensphase? - Wie möchte ich versorgt werden, wenn ich mich nicht mehr äußern kann? - Welche Möglichkeiten der palliativen Begleitung bzw. Sterbebegleitung gibt es? - Bekomme ich die seelsorgerischen Angebote, die mir wichtig sind
Bei Bedarf können zudem Vollmachten und Verfügungen ausgefüllt bzw. erstellt werden, wie Wertvorstellung, Patientenverfügung, Vertreterverfügung, Notfallbogen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung.